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   VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 19-IV-11   

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https://dejure.org/2011,31246
VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 19-IV-11 (https://dejure.org/2011,31246)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.05.2011 - 19-IV-11 (https://dejure.org/2011,31246)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 19-IV-11 (https://dejure.org/2011,31246)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 19-IV-11
    So deutet es insbesondere auf eine Gehörsverletzung hin, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006, BVerfGK 10, 41 [45 f.]; BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009, NVwZ 2009, 580).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 19-IV-11
    So deutet es insbesondere auf eine Gehörsverletzung hin, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006, BVerfGK 10, 41 [45 f.]; BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009, NVwZ 2009, 580).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 5-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 19-IV-11
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 5-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 19-IV-11
    a) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 19-IV-11
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12
    So deutet es insbesondere auf eine Gehörsverletzung hin, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 19-IV-11; st. Rspr.).
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